OLG Oldenburg bestätigt: Spieler können bei illegalen Online-Sportwetten ihre Verluste zurückverlangen

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Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt erneut, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, falls der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung der Rechtssicherheit für Online-Sportwetten und stärkt die Rechte der Spieler. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte hebt hervor, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

Spieler haben Anspruch auf Rückzahlung bei illegalen Online-Glücksspielen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bestätigt, dass Spieler ihre Verluste aus Online-Glücksspielen zurückfordern können, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt, erklärt Rechtsanwalt Cocron.

Rückzahlung von Verlusten in Online-Sportwetten durch Oberlandesgericht angeordnet

CLLB Rechtsanwälte haben im Namen ihres Mandanten erfolgreich die Rückzahlung von Verlusten in Höhe von rund 407.000 Euro durchgesetzt. Der Mandant hatte zwischen 2014 und 2022 an Online-Sportwetten teilgenommen, bei denen die beklagte Anbieterin gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Trotz einer Lizenz aus Malta durfte die Anbieterin keine Online-Sportwetten in Deutschland anbieten. Die Klage basierte auf diesem Verstoß und führte zur vollständigen Rückzahlung der Verluste.

Klage erfolgreich: OLG Oldenburg verurteilt zur Rückzahlung von Verlusten

Im Zuge eines Gerichtsverfahrens hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden, dass die Beklagte, die illegal Online-Glücksspiele angeboten hat, die Verluste eines Klägers zurückerstatten muss. Das Gericht bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und erklärte, dass die abgeschlossenen Spielverträge nichtig sind, da die Beklagte gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen hat. Dieses Verbot ist Teil der Bemühungen um Spieler- und Jugendschutz sowie der Prävention und Bekämpfung von Spielsucht.

Spieleranspruch auf Rückzahlung trotz behaupteter Legalität des Angebots

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat festgestellt, dass die Teilnahme des Spielers an illegalen Online-Sportwetten den Anspruch auf Rückzahlung nicht beeinträchtigt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Spieler das Verbot kannte oder sich bewusst dagegen entschieden hat. Die Beklagte konnte keine gegenteiligen Beweise vorlegen. Das Gericht betonte, dass es dem Kläger nicht zumutbar ist, das Angebot als illegal anzusehen, wenn die Beklagte selbst behauptet, dass es legal war.

OLG Oldenburg: Online-Glücksspielverbot gilt auch für Beklagte

Die Beklagte beantragte, das Verfahren bis zur Entscheidung des EuGH in einem ähnlichen Rechtsstreit auszusetzen. Das OLG Oldenburg lehnte diesen Antrag jedoch ab und betonte, dass bereits entschieden wurde, dass das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland mit dem EU-Recht vereinbar ist. Selbst wenn die Beklagte der Meinung ist, dass das Verbot gegen Unionsrecht verstößt, hätte sie zumindest eine Erlaubnis in Deutschland beantragen müssen. Dies hat sie jedoch versäumt, so das OLG Oldenburg.

Urteil bestätigt: Spieler können Verluste aus Online-Glücksspielen zurückholen

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt, dass Spieler, die Verluste aus Online-Glücksspielen erlitten haben, gute Aussichten haben, diese Verluste zurückzufordern, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Lizenz verfügt. Dieses Urteil trägt zur Schaffung von Rechtssicherheit im Bereich der Online-Sportwetten bei und unterstützt die Maßnahmen zur Prävention von Sucht, zum Schutz der Spieler und Jugendlichen sowie zur Bekämpfung von Spielsucht. Spieler können somit darauf vertrauen, dass sie ihre Verluste erstattet bekommen, wenn der Anbieter gegen das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstößt.

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